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   FG Köln, 20.02.2003 - 8 K 7533/97   

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https://dejure.org/2003,13583
FG Köln, 20.02.2003 - 8 K 7533/97 (https://dejure.org/2003,13583)
FG Köln, Entscheidung vom 20.02.2003 - 8 K 7533/97 (https://dejure.org/2003,13583)
FG Köln, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 8 K 7533/97 (https://dejure.org/2003,13583)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Baden-Württemberg, 24.04.1997 - 10 K 55/95

    Betriebsausgabenabzug eines Bußgeldes des Bundeskartellamtes; Abzugsverbot für

    Auszug aus FG Köln, 20.02.2003 - 8 K 7533/97
    Hinsichtlich der Kosten für einen Telefonanschluss, der betrieblich und privat genutzt wird, gilt dabei - als Ausnahme zu dem in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG normierten Aufteilungs- und Abzugsverbot - dass die betrieblich bedingten und die privaten Kosten ggf. im Schätzungswege zu ermitteln sind (BFH-Urteil vom 21. August 1990 IX R 83/85, BFH/NV 1991, 95; FG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 1997 XII 536/96, EFG 1997, 1300).

    Damit verbunden wären nämlich monatliche Aufwendungen für Privatgespräche in Höhe von ... DM, die der Senat ebenfalls als realistisch und der Lebenserfahrung entsprechend ansieht (vergl. dazu FG Niedersachsen, EFG 1997, 1300 zu monatlichen privaten Telefonkosten in Höhe von 60 DM).

  • FG Nürnberg, 12.10.2001 - VII 131/98

    Entnahmewert nach der Ein-Prozent-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Köln, 20.02.2003 - 8 K 7533/97
    § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG enthält nämlich bei der Bemessung des Entnahmewertes eine typisierende Schätzung, die in Ermangelung des Vorliegens anderer genauer Ermittlungsmethoden an die Stelle der Ermittlung der tatsächlichen Kosten tritt (FG Nürnberg, Urteil vom 12. Oktober 2001 VII R 131/98, EFG 2002, 607 m.w.N.).

    Diese Benachteiligung wäre vielmehr hinzunehmen, weil es dem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer unbenommen bleibt, die Schätzung nach der 1 v.H.-Regelung dadurch zu vermeiden, dass er die tatsächlichen Aufwendungen belegt und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweist (FG Nürnberg, EFG 2002, 607).

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus FG Köln, 20.02.2003 - 8 K 7533/97
    Bei einer widerlegbaren Typisierung steht es dem Gesetzgeber vielmehr frei, die günstigen Auswirkungen des typisierten Betrages auf eine kleine Gruppe zu beschränken oder sie für eine große Gruppe von Steuerpflichtigen vorzusehen (BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273; vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403).
  • BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00

    Anwendung der Listenpreisregelung

    Auszug aus FG Köln, 20.02.2003 - 8 K 7533/97
    Bei einer widerlegbaren Typisierung steht es dem Gesetzgeber vielmehr frei, die günstigen Auswirkungen des typisierten Betrages auf eine kleine Gruppe zu beschränken oder sie für eine große Gruppe von Steuerpflichtigen vorzusehen (BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273; vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403).
  • FG Niedersachsen, 21.05.1997 - XII 536/96

    Schätzung des Privatanteils an Telefonkosten; Einordnung von Ausgaben für einen

    Auszug aus FG Köln, 20.02.2003 - 8 K 7533/97
    Hinsichtlich der Kosten für einen Telefonanschluss, der betrieblich und privat genutzt wird, gilt dabei - als Ausnahme zu dem in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG normierten Aufteilungs- und Abzugsverbot - dass die betrieblich bedingten und die privaten Kosten ggf. im Schätzungswege zu ermitteln sind (BFH-Urteil vom 21. August 1990 IX R 83/85, BFH/NV 1991, 95; FG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 1997 XII 536/96, EFG 1997, 1300).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 70/01

    Private Pkw-Nutzung

    Auszug aus FG Köln, 20.02.2003 - 8 K 7533/97
    Der Senat hat die Revision mit Rücksicht auf das anhängige Revisionsverfahren X R 70/01 wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO i.d.F. des 2. FGOÄndG) zugelassen.
  • BFH, 21.08.1990 - IX R 83/85

    Abzug von Telefonkosten als Werbungskosten - Aufteillung der Telefongrundgebühren

    Auszug aus FG Köln, 20.02.2003 - 8 K 7533/97
    Hinsichtlich der Kosten für einen Telefonanschluss, der betrieblich und privat genutzt wird, gilt dabei - als Ausnahme zu dem in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG normierten Aufteilungs- und Abzugsverbot - dass die betrieblich bedingten und die privaten Kosten ggf. im Schätzungswege zu ermitteln sind (BFH-Urteil vom 21. August 1990 IX R 83/85, BFH/NV 1991, 95; FG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 1997 XII 536/96, EFG 1997, 1300).
  • FG Niedersachsen, 10.07.2007 - 13 K 509/06

    Ertragsteuerliche Auswirkungen der umsatzsteuerlichen

    Begründet wurde dieses Vorgehen damit, dass ansonsten die private Kfz-Nutzung nicht mit 1% sondern mit 1, 15% besteuert werde und dass eine Ungleichbehandlung mit nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern - wie z.B. Ärzten - bestehe (vgl. Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 5. Dezember 2001 4 K 1176/01, juris; Urteil des FG Nürnberg vom 12. Oktober 2001 VII 131/98, EFG 2002, 607; Urteil des FG Köln vom 20. Februar 2003 8 K 7533/97, EFG 2003, 295).
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Rechtsprechung
   FG Köln, 22.10.2002 - 8 K 7533/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17437
FG Köln, 22.10.2002 - 8 K 7533/97 (https://dejure.org/2002,17437)
FG Köln, Entscheidung vom 22.10.2002 - 8 K 7533/97 (https://dejure.org/2002,17437)
FG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 8 K 7533/97 (https://dejure.org/2002,17437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung für private Pkw-Nutzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Private Kfz-Nutzung: - Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung für private Pkw-Nutzung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung für private Pkw-Nutzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 295
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Baden-Württemberg, 24.04.1997 - 10 K 55/95

    Betriebsausgabenabzug eines Bußgeldes des Bundeskartellamtes; Abzugsverbot für

    Auszug aus FG Köln, 22.10.2002 - 8 K 7533/97
    Hinsichtlich der Kosten für einen Telefonanschluss, der betrieblich und privat genutzt wird, gilt dabei - als Ausnahme zu dem in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG normierten Aufteilungs- und Abzugsverbot - dass die betrieblich bedingten und die privaten Kosten ggf. im Schätzungswege zu ermitteln sind (BFH-Urteil vom 21. August 1990 IX R 83/85, BFH/NV 1991, 95; FG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 1997 XII 536/96, EFG 1997, 1300).

    Damit verbunden wären nämlich monatliche Aufwendungen für Privatgespräche in Höhe von ... DM, die der Senat ebenfalls als realistisch und der Lebenserfahrung entsprechend ansieht (vergl. dazu FG Niedersachsen, EFG 1997, 1300 zu monatlichen privaten Telefonkosten in Höhe von 60 DM).

  • FG Nürnberg, 12.10.2001 - VII 131/98

    Entnahmewert nach der Ein-Prozent-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Köln, 22.10.2002 - 8 K 7533/97
    § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG enthält nämlich bei der Bemessung des Entnahmewertes eine typisierende Schätzung, die in Ermangelung des Vorliegens anderer genauer Ermittlungsmethoden an die Stelle der Ermittlung der tatsächlichen Kosten tritt (FG Nürnberg, Urteil vom 12. Oktober 2001 VII R 131/98, EFG 2002, 607 m.w.N.).

    Diese Benachteiligung wäre vielmehr hinzunehmen, weil es dem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer unbenommen bleibt, die Schätzung nach der 1 v.H.-Regelung dadurch zu vermeiden, dass er die tatsächlichen Aufwendungen belegt und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweist (FG Nürnberg, EFG 2002, 607).

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus FG Köln, 22.10.2002 - 8 K 7533/97
    Bei einer widerlegbaren Typisierung steht es dem Gesetzgeber vielmehr frei, die günstigen Auswirkungen des typisierten Betrages auf eine kleine Gruppe zu beschränken oder sie für eine große Gruppe von Steuerpflichtigen vorzusehen (BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BFHE 191, 286 , BStBl II 2000, 273; vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200 , BStBl II 2001, 403).
  • BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00

    Anwendung der Listenpreisregelung

    Auszug aus FG Köln, 22.10.2002 - 8 K 7533/97
    Bei einer widerlegbaren Typisierung steht es dem Gesetzgeber vielmehr frei, die günstigen Auswirkungen des typisierten Betrages auf eine kleine Gruppe zu beschränken oder sie für eine große Gruppe von Steuerpflichtigen vorzusehen (BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BFHE 191, 286 , BStBl II 2000, 273; vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200 , BStBl II 2001, 403).
  • FG Niedersachsen, 21.05.1997 - XII 536/96

    Schätzung des Privatanteils an Telefonkosten; Einordnung von Ausgaben für einen

    Auszug aus FG Köln, 22.10.2002 - 8 K 7533/97
    Hinsichtlich der Kosten für einen Telefonanschluss, der betrieblich und privat genutzt wird, gilt dabei - als Ausnahme zu dem in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG normierten Aufteilungs- und Abzugsverbot - dass die betrieblich bedingten und die privaten Kosten ggf. im Schätzungswege zu ermitteln sind (BFH-Urteil vom 21. August 1990 IX R 83/85, BFH/NV 1991, 95; FG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 1997 XII 536/96, EFG 1997, 1300).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 70/01

    Private Pkw-Nutzung

    Auszug aus FG Köln, 22.10.2002 - 8 K 7533/97
    Der Senat hat die Revision mit Rücksicht auf das anhängige Revisionsverfahren X R 70/01 wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO i.d.F. des 2. FGOÄndG) zugelassen.
  • BFH, 21.08.1990 - IX R 83/85

    Abzug von Telefonkosten als Werbungskosten - Aufteillung der Telefongrundgebühren

    Auszug aus FG Köln, 22.10.2002 - 8 K 7533/97
    Hinsichtlich der Kosten für einen Telefonanschluss, der betrieblich und privat genutzt wird, gilt dabei - als Ausnahme zu dem in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG normierten Aufteilungs- und Abzugsverbot - dass die betrieblich bedingten und die privaten Kosten ggf. im Schätzungswege zu ermitteln sind (BFH-Urteil vom 21. August 1990 IX R 83/85, BFH/NV 1991, 95; FG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 1997 XII 536/96, EFG 1997, 1300).
  • FG Niedersachsen, 10.07.2007 - 13 K 509/06

    Ertragsteuerliche Auswirkungen der umsatzsteuerlichen

    Begründet wurde dieses Vorgehen damit, dass ansonsten die private Kfz-Nutzung nicht mit 1% sondern mit 1, 15% besteuert werde und dass eine Ungleichbehandlung mit nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern - wie z.B. Ärzten - bestehe (vgl. Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 5. Dezember 2001 4 K 1176/01, juris; Urteil des FG Nürnberg vom 12. Oktober 2001 VII 131/98, EFG 2002, 607; Urteil des FG Köln vom 20. Februar 2003 8 K 7533/97, EFG 2003, 295).
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